Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(2) a) die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO), b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Ziffer 1 AO), c) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§ 52 Abs. Ziffer 24 AO), d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Ziffer 25. AO). (4) Der Satzungszweck nach Abs. 2 b) bis d) wird verwirklicht insbesondere durch a) Durchführung und Unterstützung von wissenschaftlichen und von Forschungsvorhaben, b) Durchführung und Unterstützung von Veröffentlichungen sowie Vorhaben (wie etwa Umfragen oder Analysen), c) Vergabe von Forschungs- und Untersuchungsaufträgen zu den Zwecken und Themen des Vereins, d) Öffentlichkeitsarbeit zu den Zwecken der gGmbH.