Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführerr vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft alleine; sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung von Immobilien. Des Weiteren sind die Vermittlung und der Vertrieb von Immobilien, der An- und Verkauf eigener Objekte als Vermögensanlage und die Verwaltung eigenen Vermögens ebenso als Gegenstand des Unternehmens anzusehen.