Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
(a) die Entwicklung und der Betrieb von elektronischen Zahlungsverkehrs-, Zahlungssystem- und Abrechnungssystemlösungen; (b) die Vermittlung und der Betrieb von Risikosteuerungselementen im Zahlungsumfeld; (c) die Vermittlung von Akzeptanzverträgen der Acquirer im Zahlungsumfeld; (d) die Vermittlung von Leasing- und Finanzierungsgeschäften, soweit dazu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.