Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
im Sinne einer Holdinggesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Rechtsform. Die Beteiligung ist auch zulässig als Mitgesellschafter (Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter) neben anderen Gesellschaftern. Im Rahmen der Beteiligung kann die Gesellschaft Gesellschaftsrechte/Geschäftsanteile jeglicher Art erwerben, bewirtschaften und gegebenenfalls auch wieder veräußern.