Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten. Diese Zwecke umfassen alle Aufgaben, welche in Anlage 3 zu den §§ 3 und 7 der Berufsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) aufgeführt sind.