| Gegenstand | Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig. Sie hat die Aufgabe, durch ihre Tätigkeit, mit ihren Diensten und mit allen Mitarbeitenden, Menschen als Zeugnis christlichen Glaubens zu helfen. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. (3) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung (a) des Wohlfahrtswesens, (b) die Unterstützung i.S. des § 53 AO hilfebedürftiger Menschen, (c) der Jugendhilfe, (d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (4) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke durch (a) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften, die mindestens einen Satzungszweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, (b) die Förderung der ganzheitlichen, inklusiven Bildung, Erziehung, Betreuung und Hilfe für Kinder durch bzw. in Einrichtungen/Diensten, die von der Gesellschaft, einem ihrer Gesellschafter oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft und/oder einer ihrer Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt ist/sind, betrieben werden, (c) die Zuwendung von Geld- und Sachmitteln, die unentgeltliche oder verbilligte Erbringung von Dienstleistungen sowie die unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung von Sachen, Rechten und Kapital an andere wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, die mindestens einen Satzungszweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, insbesondere an ihre Gesellschafter sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Gesellschaft und/oder einer ihrer Gesellschafter und/oder die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt sind (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 AO), (d) das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO mit der Julius Axenfeld Stiftung, Bonn, dem Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V., Bonn, sowie allen Kapitalgesellschaften, an denen die Gesellschaft, einer ihrer Gesellschafter, die Julius Axenfeld Stiftung und/oder der Förderverein für soziale Arbeit, Bonn e.V. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist/sind, sofern der jeweilige Kooperationspartner wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt ist und mindestens einen Satzungszweck verfolgt, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft nach Absatz 3 ist, durch das Erbringen und/oder Beziehen 1. unentgeltlicher oder entgeltlicher Versorgungsleistungen (z.B. Wärme und Energie), unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung, technische und kaufmännische Liegenschaftsbewirtschaftung (z.B. Reinigungs-, Hausmeister-, Sicherheits- und Servicedienst), Finanz- und Rechnungswesen einschließlich Controlling, Personalwesen (z.B. Personalge-winnung, Vertragswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und Steuern, IT-Infrastruktur und Fuhrparkmanagement sowie 2. unentgeltlicher oder entgeltlicher Nutzungsüberlassung von Sachen, Rechten und Kapital. Zur Erfüllung ihrer operativen Tätigkeiten kann die Gesellschaft Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO einsetzen. (5) Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, diese erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten, Vereinen beitreten, Stiftungen errichten und im Übrigen alle zur Erreichung oder Sicherung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendigen Handlungen vornehmen. |