Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 3701
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
NEG NOVEL elektronik GmbH
b)
Bochum
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Ankauf, Verkauf und der Service für
elektronische Produkte sowie die
Herstellung und der Vertrieb medizinisch-
technischer Produkte. Die Gesellschaft darf
alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck zu fördern. Die
Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten, sich an
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen
zu beteiligen, solche zu erwerben oder die
Geschäftsführung solcher Unternehmen zu
übernehmen.
200.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kallenbach, Frank Günter, Student, Bochum
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.1989 zuletzt geändert am
28.01.2000
a)
26.01.2004
Klepsch
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.11.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.01.2004.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Hansastr. 118, 44866 Bochum
a)
03.12.2010
Kuhn
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 376/22)
vom 22.09.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
07.10.2022
Oldenburg
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 376/22)
vom 09.11.2022 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und
das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
23.11.2022
Oldenburg
Abruf vom 04.02.2024