| Gegenstand | 1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Weitere Zwecke sind mit dem Ausbau des Campusgeländes in Bochum die Förderung a) der Wissenschaft und Forschung, b) der Jugendhilfe und der Erziehung, c) des Wohlfahrtswesens, d) derHilfe für Flüchtlinge und Behinderte, e) der Entwicklungshilfe f) der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des 853 Nr. 1 AO, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3.) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a) die Vorbereitung ausländischer Studierender auf das Studium in Deutschland (Studienkolleg) in Zusammenarbeit mit Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung der Entwicklungshilfe in den Herkunftsländern, b) die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Maßnahmenangebote zur schulischen und fachlichen Aus- und Weiterbildung, c) die Förderung des Campus in Bochum mit Lehr- und Wissenschaftsveranstaltungen, d) den Aufbau und Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Diensten und Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe auf dem Campus u.a. in Form von Wohngruppen, ambulanten Hilfen etc., e) die Unterhaltung von Beratungsstellen zur Integration, Inklusion und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Studierenden-, Jugend- und Sozialhilfe, f) die Kooperationen mit Fachhochschulen, Hochschulen sowie Berufs- und Bildungsträgern im Rahmen von Projekten, Forschungsvorhaben und Netzwerkarbeit, g) die Kooperationen und Projektvorhaben mit Dritten, die den vorgenannten Zwecken der Gesellschaft im Bereich der Studierenden-, Jugend- und Sozialhilfe sowie der Aus- und Weiterbildung tätig sind und diesen dienen. 4. Die Zwecke der Gesellschaft können gem. 8 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln oder durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Diese haben die ihnen zugewandten oder überlassenen Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund Diakonieverbund Schweicheln gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Verwaltungs- und Baudienstleistungen. |