Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Die Gesellschaft agiert als migrantische Selbstorganisation und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: - die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO) - die Förderung der Volksbildung (§ 52 II Nr. 7 AO) 3.Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - Die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO) -- Die Durchführung pädagogischer Maßnahmen und Bildungsarbeit, wie Seminare, Projekttage, Trainings, Fortbildungen, Konferenzen und Vorträge zu Themengebieten wie der Europäischen Union, politischer Systeme. -- Diese Maßnahmen und die Bildungsarbeit werden vor allem durch dialogische und partizipative Formate von jungen Menschen für junge Menschen (Peer-to-Peer-Ansatz) geprägt sein. -- Ferner entsteht durch diesen Ansatz ein Netzwerk von Referent:innen und Aktivist:innen, die innerhalb des Geschäftsbereiches zur Förderung des Gesellschaftszweckes tätig sind. - die Förderung der Volksbildung (§ 52 II Nr. 7 AO) -- Die Gesellschaft ist in der überparteilichen politischen Bildung tätig. Dazu werden Räume gestaltet, in denen durch kritische Auseinandersetzung mit politischen Themen zu Dialogen und Austausch angeregt wird und zu gesellschaftlicher Teilhabe und politischem Verantwortungsbewusstsein motiviert werden soll. -- Hierzu sollen durch die Durchführung von (inter)nationalen (Begegnungs-)Projekten im Bereich der politischen Bildung wie z.B. die Veranstaltung von Workshops (auch an Schulen), Podiumsdiskussionen und Konferenzen, Menschen dazu ermutigt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Gesellschaft agiert dabei unter Verzicht auf jegliche Indoktrination und ordnet sich keiner politischen Partei oder konfessionellen Gruppierung zu. 4. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.