Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Gegenstand
1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und b) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). 2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) Volks- und Berufsbildung: durch die Organisation von Vorträgen und Bildungsveranstaltungen, insbesondere im Bereich der berufsbezogenen Bildung und Integration von Zugewanderten. b) Kunst und Kultur: durch die Veranstaltung von Ausstellungen und Konzerten sowie durch die Vergabe von Stipendien und Förderpreisen