Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführer sind stets eizelvertretungsberechtigt. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der online-Vertrieb von Bekleidungsartikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.