| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Automatisierungs- und Roboterlösungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen. Zusätzlich ist Unternehmensgegenstand die Konzeptionierung, die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, der Vertrieb und die Integration von Industrie-, Service-, Interaktions- und Gesellschaftsrobotern und aller dazugehörigen Software-Dienstleistungen. (2)Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß § 2 (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen. |