| Gegenstand | Handel mit Handys und Zubehör (Großhandel sowie Einzelhandel), Kfz-Handel, Kfz-Aufbereitung, Kfz-Vermietung, Güterkraftverkehr, Containerlogistik und Lebensmitteltransport, Großhandel mit nicht erlaubnispflichtigen Investitions- und Konsumgütern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstands notwendig oder nützlich erscheinen und die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu gründen, zu pachten, zu erwerben oder sich an ihnen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen und die Geschäftsführung darin zu übernehmen, außerdem, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |