Mit der Deutschen Multimedia Service GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 66763) als herrschendem Unternehmen ist am 08.06.2017 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Abruf Uhrzeit
09:59:52
Abruf Datum
2025-02-02
Letzte Eintragung
2024-05-06
Anzahl Eintragungen
17
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2017-04-20
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Vonovia Energie Service GmbH
Angaben zur Rechtsform › Rechtsform
Code: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Energie (vornehmlich Strom und Gas), die Erstellung und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen sowie das Energiemanagement. Die Tätigkeit kann sich auf die Erzeugung bzw. die Gewinnung, die Übertragung bzw. den Transport, den Erwerb, den Vertrieb und den Handel erstrecken. Es können Anlagen aller Art errichtet, erworben und betrieben sowie Dienstleistungen und Kooperationen aller Art vorgenommen werden. Die Gesellschaft kann in den in Absatz 1 bezeichneten oder verwandten Geschäftsbereichen selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften tätig werden. Sie ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu führen, zu verwalten oder sich an solchen zu beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die in Absatz 1 genannten Geschäftsbereiche erstrecken Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich sind.