Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Das Betreiben von Spielhallen, die Vermietung von Automaten, Automatenaufstellung, An- und Verkauf von Automaten, Pachten und Vermieten von Geschäftsräumen.