| Gegenstand | Die Beteiligung an Unternehmen, deren Erwerb, deren Gründung, die Veräußerung von Unternehmen und die Beteiligung hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb der Gruppe, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Gegenstand des Vermögens ist ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Patenten, immateriellen Wirtschaftgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie von anderen Vermögensgegenständen für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen zu errichten, und zwar im In- und Ausland. |