Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie Begrünung und Gartengestaltung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar und mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf sämtliche Geschäfte betreiben, von denen erwartet werden kann, dass sie die Unternehmen der Gesellschaft fördern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen und erwerben oder übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.