Handelsregister B des Amtsgerichts Bielefeld
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Nummer der Firma:
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HRB 43015
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Mario Kramer Verwaltungs GmbH
b)
Bielefeld
Geschäftsanschrift:
Feuerbachweg 12, 33659 Bielefeld
c)
der An- und Verkauf, die Vermittlung sowie
die Verwaltung und Vermietung von
bebauten und unbebauten Grundstücken,
Wohnungs- und Teileigentum,
Bauträgermaßnahmen, soweit hierfür nicht
eine Erlaubnis nach § 34 c GewO
erforderlich ist. Die Gesellschaft kann ferner
alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen. Sie kann
persönlich haftende Gesellschafterin und
Geschäftsführerin einer
Personengesellschaft sein.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kramer, Mario, Bielefeld, *XX.XX.1971
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2006 mit Änderung vom
23.05.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Gütersloh (bisher Amtsgericht
Gütersloh HRB 9154) nach Bielefeld beschlossen.
a)
18.06.2018
Kopp
Abruf vom 26.02.2024