| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Immobilien-, Beteiligungs- und Vermögensverwaltung, insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Verwerten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Immobilien, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. (2) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |