Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb von Restaurants, Import, Export und Vertrieb von Elektroartikeln, sowie alls damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, soweit diese nicht aufgrund besonderer Vorschriften genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften gleichartiger Unternehmensbranchen zu beteiligen oder gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten.