Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit audio-visuellen Geräten und artverwandten Artikeln. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.