Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wrid vertreten wenn a. ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen b. mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, besteht für jeden Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis. c. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin in der Zimmerei Craftwerk GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, ewerben oder sich an solchen beteilgen, deren Vertretungen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.