Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
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Nummer der Firma:
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HRB 6171
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Zelt Vermietungs GmbH Herford
b)
Herford
c)
Die Vermietung von Zelten und
Freizeitzubehör aller Art. Die Gesellschaft
ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen,
die den Gesellschaftszweck mittelbar oder
unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die
Gesellschaft ist berechtigt, weitere
gleichartige oder ähnliche Unternehmen
neu zu errichten oder bestehende zu
erwerben, sich an bestehenden zu
beteiligen und deren Geschäftsführung
auszuüben. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rabe, Dirk, Kaufmann, Herford
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1996
a)
13.05.2004
Dowe
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.12.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Herford
HRB 2637) getreten.
Freigegeben am
13.05.2004.
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 - 20 SB
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Goebenstr. 95 - 99, 32049 Herford
a)
19.05.2010
Heron
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Diebrocker Straße 343, 32051 Herford
a)
18.11.2013
Koch
Abruf vom 03.04.2024