Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Landwirtschaftliche Tier- und Pflanzenproduktion sowie die Eigennutzung oder Vermietung von Grundstücken zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und sonstiger Inventargegenstände sowie zur landwirtschaftlichen Produktion nebst allen damit verbundenen Geschäften