| Gegenstand | Die Entwicklung, Projektierung, Einrichtung von Geldausgabe- und sonstigen Automaten und Spielhallen, die der Unterhaltung dienen, die Aufstellung und der Betrieb von Warenautomaten, der Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen wie z. B. Bowling und der Betrieb von Gaststätten gemäß Gaststättengesetz sowie der Verkauf von Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere aber nicht ausschließlich von Tabakerzeugnissen, Zeitungen, Magazinen, alkoholfreien sowie alkoholischen Getränken, Snacks, Schokolade, Süßigkeiten, Feuerzeuge, Streichhölzer, Telefonkarten, Tiefkühlprodukten, Eis, frischen Backwaren, Obst, Blumen in stationären Ladenlokalen und mobilen Verkaufsständen und der Betrieb von Sonnenstudios. |