Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften und sonstigem Vermögen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen