Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Vertrieb von Baukörpern in modularer Bauweise; Erwerb und Vertrieb von Häusern und Grundstücken nebst allen dazugehörenden Tätigkeiten; Erwerb und Vertrieb von allen in diesem Zusammenhang stehenden Produkten