Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland (einschließlich des Erwerbs, der Veräußerung sowie der Verwaltung solcher Beteiligungen), auch als persönlich haftender Gesellschafter. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Untemehmensgegenstand zu fördern. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen und darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen sowie Untemehmensverträge abschließen.