Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 27630
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
QubiCast GmbH
b)
Geilenkirchen
Geschäftsanschrift:
Am alten Sportplatz 32, 52511
Geilenkirchen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und
Software, sowie der Handel von und mit
Rechten, Patenten und Lizenzen im Hard-
und Softwarebereich, sowie der Betrieb von
Internetdiensten.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die mit dem
vorgenannten Gesellschaftszweck in
Zusammenhang stehen sowie gleichartige
oder ähnliche Unternehmen zu erwerben
oder sich an ihnen zu beteiligen bzw. ihre
Geschäfte zu führen und
Zweigniederlassungen
zu errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Haller, Jan Philipp, Geilenkirchen, *XX.XX.1991
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schmakeit, Mitja Hans Hermann, Bad Honnef,
*XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2024
a)
22.04.2024
Dr. Moosheimer
Abruf vom 04.01.2025