| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i. S. d. § 52 Abs. 2 AO. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: (a) Die Vermittlung, Bereitstellung und Durchführung von Förderangeboten für Schüler:innen, die sowohl ideelle (z. B. über Workshops, Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung) als auch finanzielle Unterstützung (z. B. bei klassischen Schüler:innenstipendien und Auslandsaufenthalten) benötigen. (b) Das Bereitstellen einer digitalen Plattform, auf der Kooperationspartner:innen und Bildungseinrichtungen ihre Angebote zielgruppengerecht darstellen können. Die Schüler:innen sollen durch einen intelligenten Matchingprozess zielgenau passende Fördermöglichkeiten erhalten - barrierefrei und in einfacher Sprache. (c) Für Bildungseinrichtungen (Schulen, Weiterbildungskollegs, Jobcenter etc.) die Möglichkeit schaffen, gezielt über intelligente Filter, Fördermöglichkeiten für Schüler:innen zu finden und schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. (d) Das Integrieren von Kooperationsangeboten anderer gemeinnütziger Organisationen oder Behörden, die bei der Bewerbung und Anmeldung bei den Fördermöglichkeiten unterstützen (z.B. ApplicAid, ArbeiterKind.de, Aetc). (e) Die Beantragung öffentlicher Fördergelder und Realisierung von Mitteln aus anderen Bezugsquellen (z.B. Ausschreibungen und Wettbewerbe). (f) Kooperationen mit Schulen, Vereinen, Verbänden und Unternehmen (Kooperationspartner:innen), die bereit sind, den Zweck der Gesellschaft zu unterstützen. Eine Kooperation kann insbesondere darin bestehen, dass (1) sich die Kooperationspartner:innen öffentlich für die Relevanz und positive Wirkung der Unterstützung der geförderten Zwecke aussprechen und dadurch die Gesellschaft bei der Beschaffung von Mitteln unterstützen oder (2) die Kooperationspartner:innen die Gesellschaft auf andere Weise ideell, materiell oder finanziell unterstützen. (g) Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden und die Zielgruppen erreichen (insbesondere eigene Website, Social-Media-Kanäle). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche als Spende anzunehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter:innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Gesellschaft darf im Übrigen gewerblich tätigen Gesellschaften keine Mittel gewähren. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. |