Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der Funktion einer Managementholding sowohl die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an und die Veräußerung von Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Errichtung von Niederlassungen als auch die strategische Steuerung und Koordinierung des Gesamtunternehmens durch die Wahrnehmung von Finanzierungs- und Verwaltungsaufgaben bei den Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sowie Unternehmenspachtverträge, abschließen und alle weiteren Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.