| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit verpacktem Fleisch und Fleischprodukten, mit Fisch und Fischprodukten, mit Schmuck und Diamanten (gefasste und ungefasste Steine), Edelmetallen, Gold-Silber-Platin, Palladium, Rhodium, Buntmetallen, Kupfer, Cadmium, Cobalt, Nickel, Zinn und Zink, Edel- und Halbedelsteinen (gefasst und ungefasst) und Münzen aller Art sowie Vermögensverwaltungen aller Art, jedoch mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften; demnach gehören zum Gegenstand des Unternehmens nicht Geschäfte gemäß § 34 c der Gewerbeordnung oder etwa der Betrieb einer Bank. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere einschlägige Geschäfte zu betrieben, die geeignet sind, das Unternehmen der Gesellschaft zur fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. |