| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung des Sports; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Krankenhäusern, - von Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege, - von Einrichtungen zur Rehabilitation, - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, - von Einrichtungen zur Gesundheitsförderung, - von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Katholischen Stiftung Marienhospital Aachen, der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Zielsetzung und Tätigkeit der Gesellschaft richten sich an der Glaubens- und Sittenlehre und der Rechtsordnung der katholischen Kirche aus. Gemäß der Lehre der katholischen Kirche werden im Krankenhaus der Gesellschaft weder Abtreibungen, noch Euthanasie noch assistierter Suizid vorgenommen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |