| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlichen Diensten, Facility-Management, Liegenschaftsüberlassung und -verwaltung sowie Fort- und Weiterbildungen für den AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V., verbundene Unternehmen und Dritte. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aus wirtschaftlichen Gründen hilfsbedürftig sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), die Förderung der Kultur sowie des traditionellen Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 23 AO) und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß der "Aufstellung der Kooperationsleistungen gemäß § 3 Abs (3) Buchstabe a)", die Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages und als Anlage beigefügt ist sowie b) Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechtsf ür die Verwirklichung steuerbegünstigter Zweicke sowie die Beschaffung solcher Mittel zur Weitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft kann allen Geschäften nachgehen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann sich die Gesellschaft auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen, sie errichten oder übernehmen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen, d.h. einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft orientiert sich bei ihrer Tätigkeit am Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnantiele und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, die Gesellschafter sind ausschließlich steuerbegünstigte Körperschaften. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |