| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, - Integrationshilfen in Bildungseinrichtungen, - Beratungsstellen für Familien, Eltern und Lehrer bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern, - Offene Kinder- und Jugendarbeit, Prävention, Feriencamps, - Betrieb eines Schullandheimes, - Betrieb von Kontakt und Begegnungsstätten für psychisch erkrankte Menschen, - Angebote des ambulant betreuten Wohnens, - Assistenzleistungen nach SGB IX, Alltagsbegleitung und Tagesstrukturierung, - Leistungen nach § 45b SGB XI, Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in der Häuslichkeit, - Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, - Angebot von praxisorientierter Beratung, Fort- und Weiterbildungen, insbesondere zum Thema Adoleszenzpädagogik sowie Coaching. |