| Gegenstand | die diskriminierungsfreie, allen Akteuren im Tourismusbereich zugutekommende und im allgemein wirtschaftlichen Interesse liegende Förderung des Tourismus im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast. Die Gesellschaft erbringt das Destinationsmarketing für die Insel Usedom und die Stadt Wolgast und nach Maßgabe gesonderter Auftragserteilung die Vermarktung des lokalen Wirtschaftsraumes im Hoheitsgebiet des jeweiligen Gesellschafters. Die Gesellschaft koordiniert Aufgaben des Destinationsmanagements für die Insel Usedom und die Stadt Wolgast. Hierzu gehören insbesondere: . Abrechnung der gemeinsamen Kurabgabe und damit einhergehend die treuhänderische Verwaltung der Kurabgabemittel sowie die Koordination der Vor- und Nachkalkulation inkl. etwaiger Anpassungen an der harmonisierten Satzung . Inhaber der Marke "UsedomCard" inkl. Erbringung erforderlicher Marketing- und Kommunikationsleistungen sowie Lizenzinhaber der regionalen AVS-Cardplattform . Inselweite Tourismuskoordination zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes (fertiggestellt am 16.05.2023) und Sicherung des Prädikats "Tourismusregion" Die Gesellschaft darf bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der Förderung des Tourismus auf der Insel Usedom und der Stadt Wolgast einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen nicht speziell fördern. Einzelne Unternehmen, Unternehmensgruppen oder einzelne öffentliche Einrichtungen dürfen auch nicht spezielle Nutznießer der Tätigkeit der Gesellschaft sein. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere Aufgaben der touristischen Wirtschaftsförderung aus Gründen einer verbesserten Entwicklung der Destination Insel Usedom im Tourismus- und Freizeitbereich, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der Wirtschaftsräume innerhalb der Insel Usedom und der Stadt Wolgast in den Bereichen Tourismus und Freizeit dienen. Hiervon sind insbesondere umfasst: . die Werbung, touristische Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit für die Destination (Region) Insel Usedom; . die Entwicklung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung des Tourismus dienlich sein können; . der Aufbau und Betrieb von Informations-, GästeCard- und Reservierungssystemen; . die Betreuung von Gästen insbesondere durch Informations- und Auskunftsdienste sowie der Verkauf von touristischen Angeboten aller Art; . die touristische Marktforschung, Produktentwicklung und -gestaltung; . die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen, die dem Tourismus dienen; wie z.B. Gästeinformationen; . die Nutzung und Verwertung von touristischen Marken und Rechten. Bei all diesen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, die ihr zur Förderung des Unternehmenszwecks zufließenden Mittel bzw. Zuschüsse zu verwalten und diese auf der Grundlage gesellschaftseigener und nicht-gesellschaftseigener Mittel- und Zuschussvergaberichtlinien an Drittempfänger weiterzuleiten oder zu eigenen Zwecken zu verwenden. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Gesetze, insbesondere aller einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert oder verwirklicht werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten sowie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit aller Art abschließen. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen im Wesentlichen für ihre Gesellschafter. Die Geselllschaft kann im Rahmen vorhandener Kapazitäten unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen auch für andere Gebietskörperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts erbringen, sofern der Gesellschafrtszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Gesellschaft dient nicht Erwerbszwecken, sondern verfolgt als öffentliche Einrichtung der Insel Usedom und deren Kommunen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben auch nicht gewerblicher Art und nimmt hierzu deren allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen wahr. Dementsprechend ist zur Förderung des Gemeinwohls auch die Durchführung verlustbringender Geschäfte und Maßnahmen zulässig. Die Gesellschafter übernehmen im gesetzlichen Rahmen die hiermit der Gesellschaft entstehenden Risiken bzw. Verluste. Die Gesellschaft ist im Sinne von § 108 GWB berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. |