Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, - das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere die Beratung der Geschäftsführungen in wirtschaftlichen, buchhalterischen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten, - der Erwerb sowie Verwaltung von eigenem und fremdem im In- und Ausland belegenen unbebauten und bebauten Grundbesitz, - der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie mit Vorleistungen und das Erbringen von landtechnischen Dienstleistungen