Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Betrieb von Angel- und Ausflugsschiffen einschließlich Gastronomie, Seebestattungen, Trauungen, Betriebsfeste, Regattabegleit- und Gesellschaftsfahrten sowie der Handel mit Schiffsausrüstung und Andenken und Anglerbedarf