Lädt...
Amtsgericht
Schwerin
HRB
6838
Nr.
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
a)
AGROPLAN
landwirtschaftliche
Dienstleitungsgesellschaft
mbH
Weitendorf
b)
19412
Weitendorf/OT
Kaarz
c)
Dienstleistungen,
bezüglich
Investitionen
in
ländlichen
Räumen
sowie
die
Einrichtung
landwirtschaftlicher
Betriebe,
die
Übernahme
von
Betreuungs-,
Beratungs-
und
Verwaltungstä-
tigkeiten
für
Betriebe,
die
Landwirtschaft
betreiben.
25.000
EUR
Vorstand
Persönlich
haften-
de
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Josephus
Berntsen,
geb.
08.
September
1957,
7122
NN
Aalten.
Rainer
Sternberg,
geb.
am
12.04.1958,
Kaarz
Prokura
181
BGB
befreit.
Rechtsverhältnisse
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
28.
Januar
2000.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsfüh-
Blatt
I.
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
a)
10.
Mai
2000
rer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
vertritt
|b)
Ges.-Vertr.
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäfts-
führer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Geschäftsführern
kann
die
Befugnis
erteilt
werden,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen
(Befreiung
vom
Vertretungsverbot
des
$
181
BGB).
Der
Geschäftsführer
Josephus
Berntsen
ist
einzelver-
|:
tretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
S.
|:
Zwischen
der
Gesellschaft
und
der
WARNON
landwirt-
schaftliche
Dienstleistungsgesellschaft
mbH
(AG
Schwerin,
HRB
2385)
-
herrschendes
Organ
-
ist
am
28.
Januar
2000
ein
Beherrschungs-
und
Gewinnabführungs-
vertrag
abgeschlossen
worden,
dem
die
Gesellschafter
der
Gesellschaft
am
28.
Januar
2000
und
die
Gesell-
schafter
des
herrschenden
Organs
am
10.
Februar
2000
zugestimmt
haben.
Josephus
Berntsen
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
TEE
ZZ
EEE
ETERTETETE
Rainer
Sternberg
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
Er
ist
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Bl.SH
Sdb.;
Beherrschungs-
und
Gewinnabfüh-
rungsvertrag
u.
Beschlüsse
vom
28.1.00
und
10.2.00
Bl.1P
ff.
Scb.
a)
26.
April
2002
Dt