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Amtsgericht
Schwerin
HRB
5539
Blatt
1
Nr.
|
a)
Firma
Grund-
|
b)
Sitz
oder
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stamm-
kapital
(DM)
1
2
1
a)
von
Laar
Media
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
50.000,00
b)
Groß
Görnow,
OT
Klein
Görnow,
wohin
der
Sitz
von
Bottrop
verlegt
wurde.
c)
Produktion
und
der
Vertrieh
von
Audio-
und
Multimedia
CD's,
Dia-Serien,
Video-Filmen
und
Printmedien
sowie
der
Vertrieb
von
Hifi-
ideo-
und
Computeranlagen.
Die
Erweiterung
des
Gesell-
schaftszwecks,
die
Errichtung
von
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
sowie
die
Beteiligung
an
anderen
Unter-
nehmen
ist
jederzeit
zuläs-
sig,
c)
die
Produktion
und
der
Vertrieb
von
Audio-
und
Multimedia
CD's,
Dia-Serien,
Video-Filmen
und
Printmedien,
der
Vertrieb
von
Hifi-,
Video-
und
Computeran-
lagen,
der
Vertrieb
von
Compu-
ter-Hard-
und
Software,
der
Vetrieb
von
Kommunikationstech-
nik
sowie
die
Herstellung
und
Entwicklung
elektronischer
Ge-
räte
für
Umweltmeßtechnik.
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
13.
März
1997
und
12.
August
1997
ist
der
Gesellschaftsvertrag
in
Punkt
II
Nr.
1
(Gegenstand)
und
in
Punkt
INr.
2
(Sitz)
geändert
worden.
Rechtsverhältnisse
Vorstand
Prokura
Persönlich
haften-
de
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
HEUEEE
DE
EEE
DEE
BE
HE
BE
Umweltpädagoge
Benedikt
von
Laar,
Bottrop
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
22.
August
1997
un
Nuke
Gesellschaftsvertrag
vom
09.
Februar
1995.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsfüh-
rer.
Hat
die
Gesellschaft
nur
einen
Geschäftsführer,
so
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
b)
Tag
der
ersten
Eintragung:
30.
März
1995
Die
Gesellschafterversammlung
kann
allen
oder
einzel-
nen
Geschäftsführern
die
Befugnis
zur
alleinigen
bisher:
Vertretung
der
Gesellschaft
erteilen
und
Geschäfts-
AG
Bottrop
führer
von
den
Beschränkungen
des
S
181
BGB
befreien.
HRB
1273
Der
Geschäftsführer
Benedikt
von
Laar
ist
stets
Ges.-Beschluß
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkun-
Bl.
23
4
Sab.
35°
Y
gen
des
8
181
BGB
befreit.
Ges.-Vertrag
Bl.
3+
sab.]