Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe und der Erholungsfürsorge für behinderte Menschen sowie die Förderung der Kunst und Kultur zur Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen. Die Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO.