Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft grundsätzlich durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedoch allen, mehreren oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann außerdem den bzw. die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Automatische Türen + Tore Schwarzer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schwerin (61 AR 186/13), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich der Herstellung, Installation und Wartung von automatischen Eingangsanlagen, Fluchtwegsystemen, Zutrittskontrollsystemen, Lichtrufsystemen und Feststellanlagen.