| Gegenstand | 1. Zwecke der Gesellschaft sind zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Bildung, der Erziehung und des Sports sowie zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die selbstlose Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Inklusion von sozial benachteiligten Menschen, insbesondere psychisch Kranken, Suchtkranken und Menschen mit Behinderungen, bei denen besondere Schwierigkeiten der Teilnahme am Arbeitsprozess entgegenstehen. Dies geschieht durch: a) Berufsförderung, berufliche Qualifizierung, Beschäftigung sowie sozial- und berufspädagogischer Betreuung in Inklusionsbetrieben gemäß § 68 Nr. 3c AO; b) im Sinne dieser Inklusionsbetriebe betreibt die Gesellschaft verschiedene Betriebe zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen mit dem Ziel der beruflichen Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben des geförderten Personenkreises z. B. im Garten- und Landschaftsbau, im Hotel- und Gaststättenbereich, im Baugewerbe, im Wäscherei- und Reinigungsgewerbe, in der Polsterung, in der Lebensmittelerzeugung, -verarbeitung und -vermarktung, in handwerksähnlichen Berufen, im Einzelhandel, in kaufmännischen Berufen sowie im pflegerischen Bereich. Daneben erhalten diese Personen eine ihrer konkreten Situation entsprechende psychosoziale Betreuung und Unterstützung, die im Wesentlichen besteht aus: - regelmäßig stattfindenden Betreuungsgesprächen, bei denen das aktuelle Befinden, die Arbeitszufriedenheit und der Stand der Arbeitsleistung besprochen werden - gemeinsames Entwickeln von Strategien, um Handlungskompetenzen zu erweitern - Training der sozialen Wahrnehmung und Kompetenzen - Intensive Zusammenarbeit mit externen Betreuern (Reha-Klinik, Sozialdienst, Wohngruppenbetreuern u. a.) - Begleitung in Krisenzeiten 3. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund des Diakonie Güstrow e.V. gehörenden Rechtsträgern, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Rechtsträger des Unternehmensverbundes werden in einer separaten Anlage aufgelistet. Diese Anlage ist kein Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Das planmäßige Zusammenwirken geschieht durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Management- und Verwaltungsdienstleistungen einschließlich IT-Dienstleistungen, Grundstücks- und Gebäudenutzungen, Nutzungen von beweglichen Wirtschaftsgütern, technische und infrastrukturelle Dienstleistungen, insbesondere die Versorgung mit Verpflegungsleistungen, Hauswirtschafts-, Reinigungs-, Landschaftspflege- , Hausmeister- und Wäschereidiens-ten, Baubetreuungsleistungen sowie haustechnischen Diensten und weiteren Dienstleistungen verwandter Art einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Transport-, Hol- und Bringdienste einschließlich Personenbeförderung und logistische Aufgaben sowie Personaldienstleistungen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu gehören auch Leistungen der Bauhauptgewerke und technischer Gewerke wie Elektro, Heizung und Sanitär im Neubau und in der Rekonstruktion. 4. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Solche Mittel wird die Gesellschaft an steuerbegünstigte Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig der "Diakonie Güstrow e.V." und/oder die diesem angeschlossenen Unternehmen in ihren Eigenschaften als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |