Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 12122
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
speedsailing RE GmbH
b)
Börgerende
Geschäftsanschrift:
Parkstraße 24, 18211 Börgerende
c)
Der Erwerb und die Veräußerung sowie die
Verwaltung und Verpachtung von
Grundbesitz jeder Art, die Verwaltung oder
Durchführung von Bauvorhaben als
Bauherr im eigenen Namen für eigene oder
fremde Rechnung und die Verwaltung
sowie Durchführung und Bebauung von
Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden
Namen und für fremde Rechnung und der
Organisation und Durchführung von
Segelevents.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kudra, Ralf Erik, Rostock, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2011
a)
19.01.2012
Hagemann
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Kudra, Ralf Erik, Börgerende-Rethwisch,
*XX.XX.1955
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
21.12.2015
Eick
b)
Beschluss
vom 07.12.2015
Abruf vom 19.02.2024