| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, diejenigen Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, zu behandeln, zu betreuen, zu therapieren und zu versorgen, die auf Grund ihrer Erkrankung, Behinderung oder sozialen Benachteiligung nicht oder nur unzureichend dazu in der Lage sind. Ihren Satzungszweck verfolgt die Gesellschaft insbesondere dadurch, dass sie - Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, - Beratungsstellen, - Stätten ambulanter und teilstationärer Krankenbehandlung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und der - Kinderheilkunde, - ambulante Ergotherapieeinrichtungen, - familientherapeutische Einrichtungen, - interdisziplinäre Frühfördereinrichtungen, - sozialpädiatrische Zentren, - Einrichtungen mit Bildungs- und Erziehungsangeboten für Kinder und Jugendliche, - Förderung der Jugendhilfe - Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtslebens - stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen im Sinne der Sozailgesetzbücher V und XI - Errichtung einer Praxis für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie errichtet, betreibt, saniert, übernimmt und berät. |