Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Der Entwurf, die Konzeption, die Planung, die Entwicklung und der Bau von Yachten und Schiffen mit spezieller Verwendung und Arbeitsbooten sowie deren Vertrieb und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Erbringung von Konstruktions- und Ingenieursleistungen, insbesondere statischen Leistungen, ggf. durch Einschaltung von autorisierten Fachbüros in der maritimen Wirtschaft. Maintenance, Repair and Overhaul maritimer Fahrzeuge. An- und Verkauf von Produkten der maritimen Wirtschaft. Entwicklung von Verfahrenstechnologien mit Verbundwerkstoffen. Entwicklung und Konzeption von maritimen Antriebstechnologien. Mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.