| Gegenstand | die Planung, die Konstruktion, die Entwicklung von Industrie- und sonstigen baulichen Anlagen, der Handel, die Wartung, die Vermietung, die Installation von technischen Anlagen, Einrichtungen, Elementen und Bauelementen sowie alle Arbeiten, Tätigkeiten, Unternehmungen und Handlungen, die diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen, von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung gemäß § 34c GewO. |