| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtwesens, der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Erziehung und Berufsbildung, der Flüchtling , Spätaussiedler sowie Hilfe für Opfer von Straftaten. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Heilpädagogische Frühförderung entsprechend SGB XII §§ 53, 54 b) ambulant betreutes Wohnen entsprechend SGB XII §§ 53, 67 c) Schulbegleitung/Individualbetreuung entsprechend SGB XII §§ 53, 54 d) niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung e) Familienentlastender Dienst f) Ergotherapeutische Behandlung g) Schaffung von Arbeitsplätzen im Integrationsprojekt Die Helfer für Menschen mit Behinderung (insbesondere besonders betroffene) h) Lehrgänge und andere Fortbildungsmaßnahmen i) Unterstützung von Asylsuchenden/Flüchtlingen und Spätaussiedlern. j) Die Unterstützung von schwer vermittelbaren und zuvor längere Zeit arbeitslosen Personen - insbesondere Suchtkranke, Arbeitsentwöhnte oder Behinderte (seelisch, psychisch, etc.) - durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische Betreuung, um dadurch die Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess selbstlos zu fördern. k) Die Unterstützung von Personen, die infolge ihrer körperlichen oder geistigen Beschaffenheit oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse der Hilfe bedürfen durch Inklusionsprojekte und andere zweckdienliche Maßnahmen l) offene Kinder- und Jugendarbeit entsprechend SGB VIII §§ 11, 13, 14, 16, 17, 18, 27 ff einschließlich 35a. |