| Gegenstand | Förderung von Jugendhilfe, Erziehung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Verbindung von familienorientierter Alltagsbewältigung und sozialpädagogischen wie therapeutischen Angeboten, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern. Das Unternehmen errichtet und unterhält eigene und ihm übertragene Einrichtungen der Heimerziehung, sonstigen betreuten Wohnformen und Tagesgruppen sowie andere Angebote und Dienste. Das Unternehmen erbringt seine Betreuungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ambulant, teilstationär und stationär. Das Unternehmen führt zur Verwirklichung seiner Zwecke Schulungen, Seminare, Fortbildungen, Fachtagungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, von Ehrenamtlichen und Förderern, von Klienten und deren Familien durch. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Be- stimmungen ihres Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen oder Zweigniederlassungen errichten. Wird die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig, kann sie zur Verwirklichung ihrer Zwecke ihre Mittel als Förderergesellschaft nach § 58 Nr. 1 AO auch andere steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zuwenden. |