Handelsregister B des Amtsgerichts Neubrandenburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 20845
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Komesker Leitungsbau GmbH
b)
Tützpatz
Geschäftsanschrift:
Gültzer Weg 2, 17091 Tützpatz
c)
Planung, Ausführung, Errichtung,
Herstellung und Wartung von
elektrotechnischen Anlagen bis 36 kV,
telekommunikationstechnischen Anlagen
und Rohrleitungsanlagen aller Medien
sowie die erforderlichen Erdarbeiten in
offener Bauweise einschließlich
Oberflächenarbeiten sowie in
geschlossener Bauweise mittels
Bohrtechnik und alle im Zusammenhang
mit vorbenannten Arbeiten stehenden
Tätigkeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Komesker, Manfred, Röckwitz, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Volksdorf, Jens-Uwe, Verchen, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2019
a)
20.02.2019
Schönherr
Abruf vom 01.03.2024